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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 10.11.2005
Aktenzeichen: IV B 7 - S 2706a - 6/05

Schlagzeile:

Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Schlagworte:

Kapitaleinkünfte, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 gehören die nicht den Rücklagen zugeführten Gewinne steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der Körperschaftsteuer befreit sind, zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung dieser Vorschrift.

Das Anwendungsschreiben ist wie folgt gegliedert:
1. Allgemeines
2. Besteuerungsgegenstand
3. Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
4. Rücklagenbildung
5. Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft
6. Erstmalige Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 EStG und erstmalige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos

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