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Quelle: |
Finanzgericht Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 24.06.2004 |
| Aktenzeichen: | 3 K 4930/03 Erb |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abfindung, Geschäftsführer, Gesellschaftsanteile, Schenkungsteuer, Übertragung
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Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen II R 48/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist die an den ausscheidenden Gesellschaftergeschäftsführer einer Grundstücke besitzenden Gesellschaft gezahlte Abfindung für die Aufgabe seiner Geschäftsführertätigkeit u. a. als Werterhöhung der Gesellschaftsanteile für die übrigen Gesellschafter anzusehen und als Schenkung zu besteuern oder handelt es sich nach dem Willen der Vertragsparteien um einen nicht schenkungssteuerbaren Vorgang.
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1

