Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.08.2005 |
Aktenzeichen: | 13 K 5676/01 F |
Schlagzeile: |
Abgrenzung der Modernisierungsmaßnahmen von der Herstellung eines neuen oder anderen Wirtschaftsguts
Schlagworte: |
Modernisierung, Modernisierungsmaßnahmen, Neubau, Sanierung, Umbau
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof sind unter dem Aktenzeichen IX R 31/05 folgende Rechtsfragen anhängig:
Gilt die Rechtsprechung des BFH zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines Neubaus, die zu den Vorschriften des § 7 Abs. 5 und § 10e EStG ergangen ist, auch für die Abgrenzung des Modernisierungsaufwands von der Herstellung eines neuen oder anderen Wirtschaftsguts im Anwendungsbereich des Fördergebietsgesetzes (hier: AfA-Satz bei umfassenden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen mit Verdoppelung der Anzahl der Wohnungen gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b FöGbG 40 % oder 25% gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 FöGbG)? Ist bei der Beurteilung, ob ein neues bzw. anderes Wirtschaftsgut entstanden ist, auf das gesamte Gebäude oder auf die einzelne Wohnung des jeweiligen Anlegers (hier: Bauherrengemeinschaft) abzustellen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
FöGbG § 4 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b; FöGbG § 4 Abs 2 S 2 Nr 1; FöGbG § 4 Abs 2 S 3; FöGbG § 3 S 2 Nr 3