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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.07.2005 |
| Aktenzeichen: | 4 K 3290/03 |
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Schlagzeile: |
Keine Anrechnung spanischer Erbschaftsteuer bei Bankguthaben in Spanien
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Schlagworte: |
Anrechnung, Ausländische Steuer, Bankkonto, Erbschaftsteuer, Europarecht, Niederlassungsfreiheit, Spanien
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 45/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Verstößt die Nichtanrechnung der spanischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) bei Bankguthaben in Spanien gegen Gemeinschaftsrecht.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 21 Abs 2 Nr 1; BewG § 121; EG Art 56; EG Art 58

