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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Monatsbericht
Datum:
Aktenzeichen: 09/2005

Schlagzeile:

Bilanz der Steueramnestie (Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit)

Schlagworte:

Amnestie, Kontenabruf, Steueramnestie

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium zieht in seinem Mo0natsbericht eine Bilanz der Steueramnestie (Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit).

Hintergrund: Ziel des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 war die langfristige Sicherung der Steuerbasis. Zwei miteinander sachlich und zeitlich eng verknüpfte Maßnahmen sollten helfen, die Steuerehrlichkeit zu verbessern: ein Angebot an bisher Steuerunehrliche, zu günstigen Konditionen für die Vergangenheit straf- und bußgeldfrei zu werden, und eine deutliche Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten für Finanzbehörden und andere Behörden durch Schaffung einer zentralen Kontenabrufmöglichkeit.

Voraussetzung für die Straf- und Bußgeldbefreiung war es, nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem 1. April 2005 eine „strafbefreiende
Erklärung“ einzureichen und fristgerecht eine pauschale Abgabe zu entrichten. Die pauschale Abgabe betrug bis zum 31. Dezember 2004 25 % und danach 35 % der erklärten Einnahmen.

Aus insgesamt 56.274 abgegebenen strafbefreienden Erklärungen wurden Einnahmen in Höhe von rund 1,4 Mrd. € erzielt. Dies entspricht einem durchschnittlichen Betrag von knapp 25 000 € pro abgegebene strafbefreiende Erklärung.

Das Bundesfinanzministerium kommt in seiner Analyse zu folgendem Ergebnis: „Insgesamt ist festzuhalten, dass die Steueramnestie mit Einnahmen von rund 1,4 Mrd. € die ursprünglichen Einnahmeerwartungen zwar nicht erfüllt hat, letztlich jedoch deutlich mehr Einnahmen erzielt wurden, als nach den schwachen Aufkommenszahlen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2004 allgemein erwartet wurde. Zugleich muss berücksichtigt werden, dass es bei der Steueramnestie vor allem darum ging, im Interesse der Steuergerechtigkeit die Steuerbasis langfristig zu sichern, indem die Steuerquellen auch tatsächlich und langfristig der Besteuerung unterworfen werden können.“

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