Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.11.2004 |
Aktenzeichen: | 15 K 160/01 |
Schlagzeile: |
Einkünfteerzielungsabsicht bei der gewerblichen Vermietung einer Ferienwohnung in einer Freizeitanlage
Schlagworte: |
Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnung, Gewerbebetrieb, Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Vermietung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 6/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Sind die zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietung einer Ferienwohnung auf die gewerbliche Vermietung einer Ferienwohnung zu übertragen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 2
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des BFH vom 29.03.2007, Aktenzeichen IV R 6/05 (Zurückverweisung).