Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.06.2005 |
Aktenzeichen: | III R 15/04 |
Vorinstanz: |
FG Sachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.02.2004 |
Aktenzeichen: | 5 K 2096/00 |
Schlagzeile: |
Keine Übertragung eines Pauschbetrages für ein im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates lebendes, behindertes Kind auf den im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Vater
Schlagworte: |
Behinderten-Pauschbetrag, Behinderter, Pauschbetrag, Übertragung, Unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Ein Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG für ein behindertes Kind kann nicht nach § 33b Abs. 5 EStG auf einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Elternteil übertragen werden, wenn das Kind im Ausland außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und im Inland keine eigenen Einkünfte erzielt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. November 1995, Aktenzeichen I R 6/91).