Quelle: |
Bundesministerium der Justiz |
Art des Dokuments: | Referentenentwurf |
Datum: | 07.04.2005 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Referentenentwurf eines Gesetzes über elektronische Handels- und Unternehmensregister (EHUG)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Spätestens ab dem 1. Januar 2007 können sämtliche im Handelsregister geführten Daten eines Unternehmens zentral über das Internet abgerufen werden.
Die Reform des deutschen Registerwesens führt zu einer grundlegenden Modernisierung des Zugangs zu publikationspflichtigen Unternehmensdaten. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr erhält künftig einen schnellen, komfortablen und preiswerten Zugriff auf die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland, denn Investoren können ihre Entscheidungen nun anhand leicht zugänglicher Informationen der öffentlichen Register treffen. Existenzgründer erhalten künftig erheblich schneller den Eintrag ihrer Gesellschaften in das Register.