Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.09.2005
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2176 - 48/05

Schlagzeile:

Abfindungsklauseln in Versorgungszusagen, Anpassung von Versorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Versorgungsberechtigten

Schlagworte:

Versorgungszusage

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben vom 6. April 2005 zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen (Aktenzeichen IV B 2 - S 2176 - 10/05) nimmt zu der Frage Stellung, in welcher Höhe Abfindungen von Versorgungszusagen steuerlich unschädlich sind und inwieweit das Verfahren zur Ermittlung der Abfindungshöhe schriftlich zu fixieren ist. Aus Vertrauensschutzgründen können schädliche Abfindungsklauseln bis zum 31. Dezember 2005 ohne
negative steuerliche Folgen schriftlich angepasst werden.

Nach dem aktuellen BMF-Schreiben ist die schriftliche Anpassung von Abfindungsklauseln in Versorgungsverpflichtungen, die nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG bewertet werden, d.h. Zusagen gegenüber Leistungsempfängern und mit unverfallbaren Versorgungsansprüchen ausgeschiedenen Pensionsberechtigten, aus Praktikabilitätsgründen unter bestimmten Voraussetzungen entbehrlich.

zur Suche nach Steuer-Urteilen