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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 10.08.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Lohnsteuerliche Behandlung von Vorteilen aus Mitarbeiter-PC-Programmen (MPP)

Schlagworte:

Arbeitslohn, Computer, Freigrenze, Geldwerter Vorteil, Internet, Lohnsteuer, Mitarbeiter-PC-Programm, Pauschalbesteuerung, Sachbezug, Schenkung, Software, Steuerbefreiung, Telekommunikation, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Im Rahmen der Initiative D 21 fördert die Bundesregierung die PC- und Internetverbreitung zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat die vom Arbeitgeber zu beachtenden lohnsteuerlichen Vorschriften dargestellt, wenn er den Arbeitnehmern Personalcomputer - ggf. einschl. Zubehör und Software - (PC) verbilligt oder kostenlos überlässt bzw. zur Nutzung zur Verfügung stellt, z.B. im Rahmen eines Mitarbeiter-PC-Programms. Ferner wird für Arbeitnehmer erläutert, wann und wie die Aufwendungen für einen Personalcomputer steuerlich berücksichtigt werden können.

Die Information ist wie folgt gegliedert:
1. Lohnsteuerliche Behandlung von Vorteilen aus Mitarbeiter-PC-Programmen (MPP)
2. Steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils (aus der kostenlosen oder verbilligten Übereignung des PC)
3. Besteuerung durch den Arbeitgeber
4. Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer

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