Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 21.07.2005 |
Aktenzeichen: | IV B 1 - S 2411 - 2/05 |
Schlagzeile: |
Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gemäß § 50d Abs. 8 EStG die Regelungen zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte erlätert.
Inhaltsübersicht
1. Anwendungsbereich
2. Nachweispflicht
2.1. Besteuerung im ausländischen Staat
2.1.1. Ermittlung und Nachweis der Höhe der Einkünfte
2.1.2. Nachweis über die Festsetzung und Entrichtung der Steuern
2.2. Verzicht auf das Besteuerungsrecht
3. Sonderfälle
3.1. Entwicklungszusammenarbeit
3.1.1. Besteuerungsrecht des Kassenstaates (Deutschland)
3.1.2. Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates/Freistellung im Tätigkeitsstaat
3.2. V.A.E./Kuwait
3.3. Schiffe unter ausländischer Flagge/Liberia
4. Festsetzungsverfahren
4.1. Festsetzung im Falle eines fehlenden Nachweises
4.2. Bagatellgrenze
5. Informationsaustausch