Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 22.07.2005 |
Aktenzeichen: | IV B 7 - S 2742a - 31/05 |
Schlagzeile: |
Bürgschaftsgesicherte Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften nach § 8a Abs. 1 Satz 2 KStG (Gesellschafter-Fremdfinanzierung)
Schlagworte: |
Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu Anwendungsfragen des § 8a Abs. 1 Satz 2 2. Alternative KStG (sog. Rückgriffsregelung) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom22. Dezember 2003 (BGBl. I 2003 S. 2840).Das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2004 wird ergänzt.
Nach dem BMF-Schreiben ist § 8a Abs. 1 Satz 2 2. Alternative KStG grundsätzlich nur auf solche Sachverhalte gerichtet, in denen der Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person eine Kapitalforderung besitzt und über diese aus Anlass der Darlehensgewährung eine Verfügungsbeschränkung zu Gunsten des rückgriffsberechtigten Darlehensgebers getroffen wird. Das BMF-Schreiben enthält eine Auflistung der Sachverhalte, auf die § 8a Abs. 1 Satz 2 2. Alternative KStG Anwendung findet.