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Quelle:

Bundesgerichtshof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2005
Aktenzeichen: XI ZR 311/04

Schlagzeile:

Schlagworte:

Erbrecht, Erbschaft, Erbschein

Wichtig für:

Erben

Kurzkommentar2:

Ein Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen.


Ein eröffnetes öffentliches Testament stellt in der Regel einen ausreichenden Nachweis für das Erbrecht dar.


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