Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 07.04.2005 |
Aktenzeichen: | I B 140/04 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.07.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 3238/02 H |
Schlagzeile: |
Erlass von Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheiden wegen fortlaufender Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Es ist nicht klärungsbedürftig, dass der Erlass eines Kapitalertragsteuer-Haftungsbescheids für bestimmte Monate eines Kalenderjahres nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil für vorausgegangene Monate desselben Jahres ebenfalls ein solcher Bescheid ergangen war und dieser Bescheid nicht aufgehoben oder geändert werden kann.
- Auslegung eines Haftungsbescheids anhand eines Betriebsprüfungsberichtes