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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 21.04.2005 |
| Aktenzeichen: | III R 45/03 |
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Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.05.2003 |
| Aktenzeichen: | 5 K 1853/01 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Amtsarzt, Attest, Außergewöhnliche Belastung, Unterbringungskosten
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Jugendlichen in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn durch ein vor der Unterbringung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Verhaltensauffälligkeiten auf einer Krankheit beruhen und die Unterbringung in der Wohngruppe medizinisch notwendig ist.

