Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.04.2005 |
Aktenzeichen: | III R 45/03 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.05.2003 |
Aktenzeichen: | 5 K 1853/01 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe nur bei vorherigem amtsärztlichen Attest als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Schlagworte: |
Amtsarzt, Attest, Außergewöhnliche Belastung, Unterbringungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Jugendlichen in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn durch ein vor der Unterbringung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Verhaltensauffälligkeiten auf einer Krankheit beruhen und die Unterbringung in der Wohngruppe medizinisch notwendig ist.