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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 28.03.1990 |
| Aktenzeichen: | X R 160/88 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
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Kurzkommentar2: |
Ferien- oder Wochenendwohnungen sind von der Eigenheimförderung ausgeschlossen, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

