Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.04.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 4221/03 G,F |
Schlagzeile: |
Steuerliche Behandlung eines für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter gewährten öffentlichen Zuschusses bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Schlagworte: |
Abschreibung, Bemessungsgrundlage, Einnahmen-Ãœberschuss-Rechnung, Einnahme-Ãœberschuss-Rechnung, Ãœberschussrechnung, Zufluss, Zuschuss
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 81/05 (Abgabe, altes Aktenzeichen: VIII R 40/05) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 22.1.2007):
Mindert ein für Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter gewährter öffentlicher Zuschuss im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Abschreibungsbemessungsgrundlage im Zeitpunkt der Festsetzung oder der Zahlung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 4 Abs 3; EStG § 11; FöGbG § 4 Abs 2 Nr 2 Buchst b
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 27.4.2005 (1 K 4221/03 G,F)