Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.07.1989 |
Aktenzeichen: | VI R 129/86 |
Schlagzeile: |
Berufliche Veranlassung von Umzugskosten, obwohl die Familie des Arbeitnehmers erst zehn Jahre später an dessen Beschäftigungsort umzieht
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Familie des Arbeitnehmers erst zehn Jahre später an dessen Beschäftigungsort umzieht.