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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.12.1993
Aktenzeichen: I R 61/93

Schlagzeile:

Schlagworte:

Umzugskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Ist eine Verlegung des Lebensmittelpunkts ausschließlich betrieblich veranlaßt, so sind als Betriebsausgaben auch solche Aufwendungen abzugsfähig, die durch die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages am bisherigen Lebensmittelpunkt veranlaßt sind.


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