Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.12.1993 |
Aktenzeichen: | I R 61/93 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages am bisherigen Lebensmittelpunkt als Werbungskosten bei beruflichem Umzug
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Ist eine Verlegung des Lebensmittelpunkts ausschließlich betrieblich veranlaßt, so sind als Betriebsausgaben auch solche Aufwendungen abzugsfähig, die durch die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages am bisherigen Lebensmittelpunkt veranlaßt sind.