Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 03.06.2005 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2004 zu Mehrergebnissen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2004 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von 1,8 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.
Hinweis: Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2004 wurden 100.329 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.500 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 66 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von über 1,2 Mio. Euro.