Quelle: |
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.05.2005 |
Aktenzeichen: | 3 K 50146/03 |
Schlagzeile: |
Wahl der Abschreibungsmethode bei Grundstücksgemeinschaften
Schlagworte: |
Abschreibung, Absetzung für Abnutzung, AfA, Bruchteilseigentum, Gebäude, Miteigentum, Miteigentümer, Wahlrecht
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Hinweis: Im Streitfall hat das Finanzgericht bei Bruchteilseigentum entgegen R 44 Abs. 7 EStR 1999 dem einen Miteigentümer die Abschreibung (AfA) gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG in Höhe von 7 Prozent und dem anderen Miteigentümer die AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG in Höhe von 2 Prozent zuerkannt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 18/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Müssen die Miteigentümer eines Wohngebäudes das Wahlrecht zwischen der linearen Abschreibung (AfA) nach § 7 Abs. 4 und der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 EStG einheitlich ausüben oder steht jedem Miteigentümer bezüglich seines Anteils ein Wahlrecht zu?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 7 Abs 4; EStG § 7 Abs 5; EStG § 7a Abs 7
Aktueller Hinweis: Verfahren ist erledigt durch Zurücknahme der Revision.