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Quelle: |
Europäischer Gerichtshof (EuGH) |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 21.04.2005 |
| Aktenzeichen: | C-25/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitszimmer, Umsatzsteuer, Vorsteuer
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gemeinden
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Kurzkommentar2: |
Errichten Ehegatten gemeinsam ein Eigenheim und nutzt ein Ehegatte Räume für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke, versagten die Finanzämter bislang den Vorsteuerabzug, wenn die Rechnungen an beide Ehegatten gerichtet waren. Der EuGH entschied jetzt, dass ein Vorsteuerabzug auch in diesen Fällen möglich ist. Maximal kann der unternehmerisch tätige Ehegatte allerdings die Vorsteuer abziehen, die auf seinen Anteil als Miteigentümer entfällt.
Wichtig: Siehe auch das EuGH-Urteil vom 06.06.2003, Aktenzeichen C-269/00.
Wichtig: Siehe auch das EuGH-Urteil vom 06.06.2003, Aktenzeichen C-269/00.

