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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 22.04.2005 |
| Aktenzeichen: | IV C 8 - InvZ 1271 - 11/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Investitionszulage, Windenergieanlage
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Auslegung des Begriffs Betrieb im Investitionszulagengesetz.
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Auslegung des Begriffs Betrieb im Investitionszulagengesetz.
Zu dem folgenden Beispiel wird eine Lösung aufgezeigt:
Eine Gesellschaft, die einen Produktionsbetrieb unterhält, erwirbt bzw. mietet Windenergieanlagen, die in großer räumlicher Entfernung zur Produktionsbetriebsstätte errichtet werden. Die Windenergieanlagen und der Produktionsbetrieb befinden sich in unterschiedlichen Gemeinden. Für diese Windenergieanlagen beantragt die Gesellschaft bzw. der Nutzungsüberlassende Investitionszulagen für Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes. Mit den Windenergieanlagen wird elektrischer Strom erzeugt, der zum Garantiepreis nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz in das öffentliche Stromnetz abgegeben wird. Die Gesellschaft selbst verwendet für ihre Produktionszwecke elektrischen Strom zu Marktpreisen.

