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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
| Datum: | 11.01.2005 |
| Aktenzeichen: | I 190/04 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Berichtigung, Grobes Verschulden, Kindergeld
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Wichtig für: |
Familien
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Kurzkommentar2: |
Das Finanzgericht nimmt Stellung zu folgenden Fragen bei verspätetem Nachweis kindergeldrelevanter Tatsachen:
1. Grobes Verschulden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei nachträglicher Erklärung kindergeldrelevanter Tatsachen trotz ausdrücklicher Hinweise im Kindergeldmerkblatt, in Antragsformularen, Fragebögen und individuellen Schreiben der Familienkasse.
2. Nachweiserfordernisse für die Geltendmachung physischer oder psychischer Gesundheitsbeeinträchtigungen, die grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auszuschließen geeignet sein könnten.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

