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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.02.2005 |
| Aktenzeichen: | 2 K 5070/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Betriebsvermögen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gewerbebetrieb, Nachträgliche Einkünfte, Pensionsverpflichtung, Wegfall
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 22/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Bleibt eine nach § 6a EStG in der KG gebildete Pensionsrückstellung weiterhin (negatives) Betriebsvermögen, wenn der bereits aus der KG ausgeschiedene Berechtigte (Vater) auf seinen Pensionsanspruch der KG gegenüber deshalb verzichtet, weil der Sohn diese Pensionsverpflichtung anlässlich der Veräußerung seines KG-Anteils in sein Privatvermögen übernahm? Führt demnach der Wegfall der Pensionsverpflichtung durch Tod des Vaters gem. § 4, § 24 Nr. 2 EStG beim Sohn zu nachträglichen gewerblichen Einkünften?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 24 Nr 2; EStG § 4; EStG § 15 Abs 1; EStG § 6a

