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Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 28.10.2004 |
| Aktenzeichen: | II 1128/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Bemessungsgrundlage, Eigenheimzulage, Einlage, Genossenschaftsanteil
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Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 68/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist der Begriff der "geleisteten Einlage" i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EigZulG dahingehend auszulegen, dass sich die Eigenheimzulage nur nach der vom Anspruchsberechtigten tatsächlich geleisteten Einzahlung bemisst oder gehört auch der an die Wohnungsgenossenschaft abgetretene Anspruch auf Eigenheim- und Kinderzulage zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Eigenheimzulage?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EigZulG § 17

