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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 06.04.2005
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2176 - 10/05

Schlagzeile:

Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen

Schlagworte:

Betriebliche Altersversorgung

Wichtig für:

GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können Regelungen zur Abfindung der Versorgungsanwartschaften und/oder der laufenden Versorgungsleistungen enthalten. Das BMF-Schreiben regelt die bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen gemäß § 6a EStG.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
1. Allgemeines
2. Gleichwertigkeit der Abfindung und der ursprünglichen Pensionszusage
3. Schriftliche Festlegung des Verfahrens zur Ermittlung der Abfindungshöhe (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG)
4. Zeitliche Anwendung

Die Grundsätze dieses Schreibens gelten für alle noch offenen Fälle. Aus Vertrauensschutzgründen sind jedoch nach den Textziffern 2 und 3 schädliche Abfindungsklauseln in Pensionszusagen, die bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Schreibens im Bundessteuerblatt erteilt wurden, nicht zu beanstanden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2005 unter Berücksichtigung der o.g. Grundsätze schriftlich angepasst werden.

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