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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 21.12.2004
Aktenzeichen: I R 107/03

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.11.2003
Aktenzeichen: I 257/1999

Schlagzeile:

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Organschaft, Passivierung, Umlage, Verlust

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Ohne eine vertragliche Grundlage scheidet die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Gewerbesteuerumlage bei der Organgesellschaft jedenfalls dann aus, wenn beim Organträger wegen eigener Verluste keine Gewerbesteuer anfällt und deswegen kein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gegenüber der Organgesellschaft entsteht.


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