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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 22.03.2005
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7174 - 6/05

Schlagzeile:

Umsatzsteuerbefreiung bei Beförderung von kranken und verletzten Personen

Schlagworte:

Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Mit Urteil vom 12. August 2004 - V R 45/03 - hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Transport von Personen, die körperlich oder geistig behindert sind und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG fällt und dass ein Fahrzeug dann für die Beförderung von kranken und verletzten Personen besonders eingerichtet ist, wenn es im Zeitpunkt der Beförderung nach seiner gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt ist. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug zum Zwecke einer anderweitigen Verwendung umgerüstet werden kann. Das BMF-Schreiben nimmt hierzu Stellung.

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