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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 18.03.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für 2004 werden noch entgegengenommen

Schlagworte:

Lohnsteuer, Lohnsteuerbescheinigung

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung waren verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen für 2004 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz spätestens bis zum 28. Februar 2005 an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln. Arbeitgeber, die noch nicht übermittelt haben oder die eventuelle fehlerhafte Lieferungen noch korrigieren müssen, werden aufgefordert, dies unverzüglich zu tun. Die Finanzverwaltung nimmt kurzfristig auch über den 28. Februar 2005 hinaus noch elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2004 an. Die Information des BMF regelt hierzu Einzelheiten.

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