|
Quelle: |
Bundesgerichtshof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 12.01.2005 |
| Aktenzeichen: | VIII ZR 109/04 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Fabrikneu, Kurzzulassung, Tageszulassung
|
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
|
Kurzkommentar2: |
Ein unbenutztes Kraftfahrzeug hat nach einer Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch die zugesicherte Eigenschaft "fabrikneu".
Hinweis: Das Urteil ist im Hinblick auf die Ansparabschreibung von Bedeutung. Diese setzt voraus, dass es sich um ein neues Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt. Diese Voraussetzung ist nach dem BGH-Urteil erfüllt, wenn ein als Neuwagen verkaufter, unbenutzter Pkw eine Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler aufweist und nicht im Straßenverkehr benutzt wurde.

