Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.11.2002 |
Aktenzeichen: | 6 K 5750/99 E |
Schlagzeile: |
Schenkung von Darlehensforderungen gegen die GmbH durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine minderjährigen Kinder
Schlagworte: |
Darlehen, Kapitaleinkünfte, Schenkung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Vertrag zwischen Angehörigen, Zinsen
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 13/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Sind Zinszahlungen der GmbH an die minderjährigen Kinder des Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln, wenn die Kinder die Darlehensforderungen gegen die GmbH von ihrem Vater (Gesellschafter-Geschäftsführer) geschenkt bekommen haben?
Ist eine Darlehensschenkung zwischen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und seinen Kindern erst dann einkommensteuerrechtlich zu beachten, wenn die Beschenkten frei über die Darlehensforderung verfügen können?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2; KStG § 8 Abs 3 S 2