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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.01.2005 |
| Aktenzeichen: | 11 K 3979/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abrechnungsbescheid, Aufteilung, Bestimmtheit, Duldungsbescheid, Erlöschen, Fiskalerbschaft, Konfusion, Steuerschuld
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VII R 12/05. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Inanspruchnahme der Klägerin durch "Abrechnungsbescheid" zur Duldung der Vollstreckung wegen aufgeteilter Steuerschulden des (verstorbenen) Ehegatten:
Handelt es sich um einen Duldungs- und/oder einen Abrechnungsbescheid?
Sind durch die Vereinigung von Forderungen und Schulden (Konfusion) im Fall des § 1936 BGB die Steuerschulden des Ehegatten und damit die Duldungspflicht der Klägerin erloschen?
Fehlt es an der Bestimmtheit des Abrechnungsbescheides, weil die Steuerschulden nicht hinreichend dargestellt worden sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 218 Abs 2; AO § 278; AO § 268; BGB § 1936; BGB § 1964

