Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 18.01.2005 |
Aktenzeichen: | V R 61/03 |
Vorinstanz: |
FG Sachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.09.2003 |
Aktenzeichen: | 4 K 226/01 |
Schlagzeile: |
Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser?
Schlagworte: |
Leistung, Nebenleistung, Wasseranschlüsse
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das "Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse" durch einen Zweckverband zur Trinkwasserversorgung als (steuerbare) selbständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung "Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz" oder als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung des Wassers anzusehen ist.