Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 02.02.2005 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Abgabefrist für Steuererklärungen 2004
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
In dem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Februar 2005 ist geregelt, dass die Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2004 bis zum 31.Mai 2005 bei den Finanzämtern abzugeben sind. Es werden die Voraussetzungen mitgeteilt, unter den eine Fristverlängerung möglich ist.