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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 02.02.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Abgabefrist für Steuererklärungen 2004

Schlagworte:

Abgabefrist, Steuererklärung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

In dem gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Februar 2005 ist geregelt, dass die Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2004 bis zum 31.Mai 2005 bei den Finanzämtern abzugeben sind. Es werden die Voraussetzungen mitgeteilt, unter den eine Fristverlängerung möglich ist.

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