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Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 02.12.2004 |
| Aktenzeichen: | IV 77/2004 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Anteilsbewertung, gemeiner Wert, GmbH-Anteile, Schenkung, Schenkungsteuer, Stuttgarter Verfahren
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Beim Bundesverfassungsgericht ist unter dem Aktenzeichen II R 19/05 die folgende Rechtsfrage anhängig:
Welche drei Wirtschaftsjahre vor dem Besteuerungszeitpunkt sind bei der Schätzung des gemeinen Werts geschenkter Anteile an einer Kapitalgesellschaft im sog. Stuttgarter Verfahren hinsichtlich der Ertragsaussichten einzubeziehen.? Kann das Finanzamt entsprechend dem Wortlaut in R 99 Absatz 1 Satz 3 der Erbschaftsteuer-Richtlinien, bei der Ermittlung des Durchschnittsertrags das Wirtschaftsjahr, das in den Besteuerungszeitpunkt fällt selbst dann nicht einbeziehen, wenn es zum Besteuerungszeitpunkt bereits so gut wie abgelaufen war (Schenkung am 27.12. - Ende des Wirtschaftsjahrs 31.12.)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ErbStG § 12 Abs 2; BewG § 11 Abs 2; ErbStR R 99 Abs 1 S 3

