Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.08.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 1160/02 |
Schlagzeile: |
Änderung eines Eigenheimzulagenbescheids bei nachträglichem Bekanntwerden neuer Tatsachen
Schlagworte: |
Eigenheimzulage, Nachträgliches Bekanntwerden, Neue Beweismittel, Neue Tatsache
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 66/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Begriff des "nachträglichen Bekanntwerdens" in § 11 Abs. 4 EigZulG: Ist für die Frage der "Neuheit" einer Tatsache oder eines Beweismittels nicht der Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Eingabewertbogens für die maschinelle Bearbeitung des Eigenheimzulagenbescheids als Ausdruck der abschließenden Willensbildung maßgebend, sondern der Zeitpunkt entscheidend, in dem der Eigenheimzulagenbescheid den Machtbereich des Finanzamts verlässt, d.h. der Tag der Aufgabe zur Post?
-- Zulassung durch FG --
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