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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 07.07.2004 |
| Aktenzeichen: | VI R 29/00 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 24.11.1999 |
| Aktenzeichen: | 9 K 2985/97 H(L) |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arbeitslohn, Kraftfahrer, Verwarnungsgeld
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Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Übernimmt der Arbeitgeber, der einen Paketzustelldienst betreibt, aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen die bei ihm angestellten Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, so handelt es sich hierbei nicht um Arbeitslohn.

