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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 22.12.2004
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7492 - 13/04

Schlagzeile:

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)

Schlagworte:

NATO-Truppenstatut, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung der Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Art. 67 Abs. 3 des NATO-Truppenstatuts.

Inhaltsübersicht des BMF-Schreibens
A. Allgemeines
B. Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung
C. Einzelne Auftragsarten
D. Vereinfachte Verfahren
E. Rechnungserteilung
F. Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Truppe
G. Zollrechtliche Behandlung der Truppe, ihres zivilen Gefolges sowie der berechtigten Personen
H. Behandlung von Umsätzen (Lieferungen und sonstige Leistungen) in anderen EU-Mitgliedstaaten
I. Amtshilfe
J. Aufhebung von BdF-Erlassen und BMF-Schreiben

Anlage 1: Liste der Verbindungsdienststellen
Anlage 2: Muster des Beschaffungsauftrages (Vertragsantrag) der US-Streitkräfte
Anlage 3: Muster des Abwicklungsscheins
Anlage 4: Muster der Bescheinigung für Baumaßnahmen
Anlage 5: Muster der Bescheinigung bei Nutzungsverhältnissen
Anlage 6: Muster der Kontrollmitteilung bei Auflösung von Mietverhältnissen
Anlage 7 bis 10: Muster der Beschaffungsaufträge (Vertragsanträge) in den vereinfachten Beschaffungsverfahren
Anlage 11: Muster der Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer (Richtlinie 77/388/EWG – Artikel 15 Nr. 10 und Richtlinie 92/12/EWG – Artikel 23 Absatz 1)

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