|
Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 10.11.2004 |
| Aktenzeichen: | XI R 31/03 |
|
Vorinstanz: |
|
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 09.04.2003 |
| Aktenzeichen: | 4 K 3389/00 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Bilanzierung, Entnahme, Gebäudeteil, Nutzungszusammenhang, Wirtschaftsgut
|
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
|
Kurzkommentar2: |
Ein zunächst betrieblich genutzter Gebäudeteil verliert seine Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht dadurch, dass er zu fremden Wohnzwecken vermietet wird und sich in dem Gebäude ein weiterer zu fremden Wohnzwecken vermieteter Gebäudeteil befindet, der zum Privatvermögen gehört.

