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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2004
Aktenzeichen: XI R 31/03

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.04.2003
Aktenzeichen: 4 K 3389/00

Schlagzeile:

Schlagworte:

Bilanzierung, Entnahme, Gebäudeteil, Nutzungszusammenhang, Wirtschaftsgut

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar2:

Ein zunächst betrieblich genutzter Gebäudeteil verliert seine Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht dadurch, dass er zu fremden Wohnzwecken vermietet wird und sich in dem Gebäude ein weiterer zu fremden Wohnzwecken vermieteter Gebäudeteil befindet, der zum Privatvermögen gehört.


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