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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.10.2004 |
| Aktenzeichen: | IX R 57/02 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 19.09.2002 |
| Aktenzeichen: | 10 K 6870/97 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnung, Liebhaberei
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Wichtig für: |
Vermieter
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Kurzkommentar2: |
Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen ausnahmsweise anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen – ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind – erheblich unterschreitet. Eine Liebhaberei-Prüfung ist bei einem Unterschreiten von mindestens 25 Prozent vorzunehmen.

