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Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.12.2004 |
| Aktenzeichen: | 2 K 292/03 |
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Schlagzeile: |
Keine Zusammenveranlagung von Partnern einer Lebenspartnerschaft
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Schlagworte: |
Lebenspartner, Lebenspartnerschaft, Splitting, Unterhalt, Verfassungsmäßigkeit, Zusammenveranlagung
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 12/05 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Ist das Ehegattensplitting im Wege der verfassungskonformen Auslegung – wegen der durch § 5 LPartG begründeten wechselseitigen Unterhaltsverpflichtung – auf die eingetragene Lebenspartnerschaft anzuwenden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 26; EStG § 26a; EStG § 32a; GG Art 6; LPartG § 5

