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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 09.12.2004 |
| Aktenzeichen: | 14 K 669/02 |
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Schlagzeile: |
Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters
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Schlagworte: |
Nachlassverwalter, Nachlassvollstreckung, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Testamentsvollstrecker, Umsatzsteuer, Unternehmer, Unternehmereigenschaft, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Wichtig für: |
Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet V R 6/05. Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
Unterliegt die vom Kläger durchgeführte Testaments- und Nachlassvollstreckung der Umsatzsteuer? Handelt es sich hier um eine wirtschaftliche Tätigkeit (Unternehmer/Unternehmen) i. S. von § 2 Abs. 1 UStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
UStG § 1 Abs 1 Nr 1; UStG § 1 Abs 1 Nr 1; UStG § 2 Abs 1

