Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.07.2001 |
Aktenzeichen: | 8 K 4828/00 |
Schlagzeile: |
Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer Redaktionsleiterin an einem u.a. der Konfliktbewältigung und Kommunikationstechnik dienenden Weiterbildungskurs (NLP)
Schlagworte: |
Fortbildung, Kommunikation, Konfliktbewältigung, Kosten der Lebensführung, NLP, Weiterbildung, Werbungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 44/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.12.2004):
Aufwendungen der Redakteurin einer betriebsinternen Zeitschrift für Führungskräfte für den Besuch einer im Wesentlichen der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben dienenden, als Neuro-Linguistisches-Programmieren bezeichneten Kursreihe ausschließlich beruflich veranlasst, wenn die in den Programmen genannten Lernziele auch das Alltagsleben umfassen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 12 Nr 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 10.7.2001 (8 K 4828/00)