Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.10.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 170/02 |
Schlagzeile: |
Niedrige Besteuerung im Sinne von § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AstG)
Schlagworte: |
Auslandsbeziehungen, Hinzurechnungsbesteuerung, Irland, Kapitalgesellschaft, Steuer, Steuervergünstigung
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 124/04 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
1. Ist im Rahmen der nach § 8 Abs. 3 AStG anzustellenden Belastungsberechnung auf die tatsächlich gezahlte oder die auf dem ausländischen Recht beruhende geschuldete Steuer abzustellen?
2. Sind Steuererleichterungen, die im Ausland auf die gewöhnliche Körperschaftsteuer gewährt werden, auch hinsichtlich des Ermäßigungsbetrages als "Steuer" i.S.v. § 3 AO 1977 anzusehen?
3. Entfalten Steuerbescheide, die von einem Mitgliedsstaat der EU erlassen werden, insoweit Bindungswirkung für einen anderen Mitgliedsstaat, dass davon auszugehen ist, dass der durch den Steuerbescheid festgesetzte Betrag als "Steuer" i.S.v. § 3 AO 1977 anzusehen ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AStG § 8 Abs 3; AO § 3