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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 10.11.2004 |
| Aktenzeichen: | 11 K 7893/00 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Entschädigung, Fonds, Klärschlamm, Versicherungsteuer
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Wichtig für: |
Versicherungen
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Kurzkommentar2: |
Hinweis: Aufgabe des Fonds im Streitfall ist es, für die beteiligten Klärschlammabgeber Entschädigungen an Landwirte nach Maßgabe des Klärschlammaufbringungsvertrages zu leisten.
Beim Bundesverfassungsgericht ist unter dem Aktenzeichen II R 78/04 die folgende Rechtsfrage anhängig:
Unterliegen Zahlungen an einen freiwilligen Entschädigungsfonds, den kommunale Kläranlagenbetreiber errichteten, der Versicherungsteuer?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
VersStG § 1 Abs 1; VersStG § 2 Abs 1; VersStG § 3 Abs 1

