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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 09.12.2004 |
| Aktenzeichen: | 10 K 8848/99 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Freiberufler, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbeertrag, Gewerbesteuerrückstellung, Gewinnermittlung, Gewinnermittlungsart, Selbständige Arbeit, Überschussrechnung, Wechsel
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Wichtig für: |
Freiberufler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 74/05 (Abgabe, altes Aktenzeichen: IV R 1/05) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
1. Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit: Erzielt ein Steuerpflichtiger mit abgeschlossenem Studium der Volkswirtschaft und Promotion auf dem Gebiet der Berufssoziologie, der Akademiker auf die Erlangung des Doktor-Titels vorbereitet ("Begabungsanalyse", Finden eines Doktorvaters sowie eines Dissertationsthemas), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (wissenschaftliche Tätigkeit)?
2. Wechsel der Gewinnermittlungsart: Kann der Gewerbeertrag durch Bildung einer Gewerbesteuer-Rückstellung gemindert werden, wenn der Gewerbetreibende zunächst davon ausgegangen ist, Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erzielen, die selbständigen Einkünfte durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt hat und erst im Klageverfahren die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt worden sind (zulässiger Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GewStG § 7; EStG § 4 Abs 3; EStG § 4 Abs 1; EStG § 18 Abs 1; GewStG § 2 Abs 1

