|
Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.04.2004 |
| Aktenzeichen: | 3 K 418/01 |
|
Schlagzeile: |
|
Schlagworte: |
Dauer, Haftung, Steuerhinterziehung, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Zeit
|
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
|
Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 51/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
1. Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung auf Dauer und auf Zeit: Kann der Steuerhinterzieher auf Zeit nur für den Zinsverlust in Haftung genommen werden?
2. Mangelnde Sachaufklärung, ob eine Steuerhinterziehung auf Dauer oder nur auf Zeit geplant war.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 71; AO § 191; UStG § 15

