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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.10.2004 |
| Aktenzeichen: | 1 K 4064/02 |
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Schlagzeile: |
Verzinsung einer fehlerhaft gebildeten Ansparabschreibung
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Schlagworte: |
Änderung, Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Berichtigung, Verzinsung
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Eine Ansparabschreibung, die gebildet wurde, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlagen, ist spätestens am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahrs aufzulösen und nach § 7 g Abs. 5 EStG entsprechend zu verzinsen, wenn der fehlerhafte Bescheid im Jahr der Bildung der Rücklage nach abgabenrechtlichen Vorschriften nicht mehr geändert werden kann.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

