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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 31.08.2004
Aktenzeichen: III 366/02

Schlagzeile:

Schlagworte:

Finanzgerichtsordnung, Richterablehnung, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Ein nach Urteilsverkündung gestellter Befangenheitsantrag ist unzulässig


Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.


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